ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
Dieser Vertrag stellt eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen der Allgemeinen Mietbedingungen dar, die zusammen mit dem vom Kunden unterzeichneten Mietvertrag die ausschließliche Grundlage für das Vertragsverhältnis zwischen der Vermietungsgesellschaft Rent United 24 - Zievericher Straße 9a, 50126 Bergheim, und dem Kunden oder seinen verbundenen Unternehmen bilden.
FAHRZEUGÜBERLASSUNG
Das Führen des gemieteten Fahrzeugs und/oder Motorrads ist nur Personen gestattet, die im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse "A1", "A2", "A3" oder "B" sind.
Es gilt folgendes Mindestalter:
Das Fahrzeug und/oder Motorrad wird dem Kunden in der Erwartung überlassen, dass er es persönlich fährt. Der Kunde trägt jedes Risiko oder jede Haftung im Falle der Überlassung der Fahrzeugführung an Dritte und auch hinsichtlich des Artikels 116 Absatz 12 der Straßenverkehrsordnung (D.L.285/92) in Bezug auf die Übergabe des Fahrzeugs und/oder Motorrads an eine Person ohne gültige Fahrerlaubnis oder ohne Genehmigung des Vermieters.
Der Kunde kann der Vermietungsgesellschaft, bei der das Fahrzeug und/oder Motorrad gemietet wurde, die Namen weiterer Fahrer mitteilen. Diese werden nach Vorlage eines gültigen Führerscheins und Genehmigung der Vermietungsgesellschaft zugelassen. Für jeden weiteren genehmigten Fahrer wird ein täglicher Zuschlag in Höhe von 50 % des Mietpreises des bereits gemieteten Fahrzeugs und/oder Motorrads erhoben. Für bestimmte Fahrzeuggruppen in bestimmten Regionen kann nach Ermessen der Vermietungsgesellschaft der Besitz von zwei Kreditkarten erforderlich sein.
MIETZAHLUNG
Die Zahlung erfolgt per Kredit-/Debitkarte, vorbehaltlich der Genehmigung des ausstellenden Instituts, und/oder in bar. Bei Barzahlung ist eine Kaution durch einen auf Rent United 24 ausgestellten Bankscheck zu hinterlegen, dessen Höhe vom Fahrzeug-/Motorradtyp abhängt. Der Inhaber einer Kreditkarte erteilt der Vermietungsgesellschaft die Erlaubnis, sämtliche ihm obliegenden Kosten aus dem Mietverhältnis abzubuchen, einschließlich solcher, die zur Eintreibung ausstehender Forderungen erforderlich sind.
VERSICHERUNGSFRANCHISEN - SCHADEN, KASKO, DIEBSTAHL, BRAND
Das gemietete Fahrzeug und/oder Motorrad ist gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung abgedeckt. Im Falle eines Versicherungsfalls trägt der Kunde die in der Mietvereinbarung festgelegte Selbstbeteiligung. Bei Diebstahl und/oder Brand trägt der Kunde die in der Mietvereinbarung angegebene Selbstbeteiligung.
(A) Im Falle eines Totalschadens am gemieteten Fahrzeug/Motorrad aufgrund eines schweren Unfalls, Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss, beträgt die Selbstbeteiligung 100 % des aktuellen Fahrzeugwertes.
Bei Fahrzeugen mit Diebstahlsicherung (z. B. Diablock oder Blockshaft) muss der Kunde im Falle eines Diebstahls auch die zusätzlichen Schlüssel der Diebstahlsicherungen zurückgeben, andernfalls beträgt die Selbstbeteiligung 100 % des Fahrzeugwertes.
KRAFTSTOFFSERVICE
Das Fahrzeug/Motorrad muss mit der gleichen Kraftstoffmenge zurückgegeben werden, mit der es übergeben wurde. Für jeden fehlenden Liter wird dem Kunden ein Betrag von 2,50 € pro Liter zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30,00 € zzgl. MwSt. berechnet.
KILOMETERBEGRENZUNG
Die Kilometerbegrenzung und die Kosten für zusätzliche Kilometer sind in der Mietvereinbarung festgelegt.
FAHRZEUGNUTZUNG
Der Kunde darf das Fahrzeug nur in Italien verwenden. Es ist verboten, das Fahrzeug in andere Länder zu bringen, außer dies ist in der "Grünen Versicherungskarte" ausdrucklich gestattet.
RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
Bei Mietbeginn verpflichtet sich der Kunde, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Jede Änderung dieses Termins muss vorher mit der Vermietungsgesellschaft abgestimmt werden.
Eine Miettag entspricht 24 Stunden, mit einer Kulanzzeit von 59 Minuten. Nach dieser Zeit wird ein weiterer Miettag berechnet. Das Fahrzeug/Motorrad muss innerhalb der Öffnungszeiten zurückgegeben werden. Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten ist nur mit vorheriger Genehmigung möglich.
Der Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugschlüssel zieht eine Strafgebühr von 600,00 € zzgl. MwSt. nach sich. Ebenso führt der Verlust der Zulassungsbescheinigung zu einer Strafgebühr von 200,00 € zzgl. MwSt.
DATENSCHUTZ (PRIVACY)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Fairness, Transparenz und Wahrung der Privatsphäre. Rent United 24 GmbH - Zievericher Straße 9a, 50126 Bergheim, ist Verantwortlicher für die Datenverarbeitung.
Der Kunde stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Werbezwecke und Marktanalysen zu: [ ] Ja [ ] Nein
Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde, dass er die Datenschutzhinweise und die Allgemeinen Mietbedingungen gelesen und akzeptiert hat.
+49 174 3603604 / +49 1520 8131194
Zievericher Straße 9a, 50126 Bergheim
Kerpener Str 149, 50170 Kerpen - Sindorf